Sie möchten nähere Informationen zum Hinweisgeberportal der ad hoc datenschutz GmbH haben?
Auf der Seite hinweisgeber-portal.online finden Sie alle wichtigen Informationen.
Am 12.05.2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) final verabschiedet. Das Gesetz ist somit am 02. Juli 2023 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 bzw. 250 Mitarbeitern zur Implementierung von internen Meldestellen.
Welches Ziel soll mit dem HinSchG erreicht werden?
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden möchten.
Das HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Ab wann müssen Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten?
- Unternehmen über 250 Mitarbeiter seit dem 02.07.2023.
- Unternehmen von 50 – 249 Mitarbeitern ab dem 17.12.2023.
Welche Anforderungen muss die interne Meldestelle erfüllen?
- Sie muss dem Hinweisgeber binnen 7 Tagen dien Eingang seiner Meldung bestätigen.
- Sie prüft, ob die Meldung dem Anwendungsbereich des HinSchG unterliegt.
- Sie hält mit dem Hinweisgerber Kontakt.
- Sie prüft Stichhaltig die eingegangenen Meldungen.
- Sie ersucht den Hinweisgeber nach weiteren Informationen.
- Sie ergreift angemessene Folgemaßnahmen und informiert den Hinweisgeber spätestens nach 3 Monaten welche Gegenmaßnahmen ergriffen wurden.
Welche Sanktionen können auf Unternehmen zukommen?
Bis zu 50.000 € können verhängt werden, wenn versucht wird eine Meldung zu verhindern, die Kommunikation zu blockieren oder gegen die Hinweisgebende Person Repressalien ergreift.
Bis zu 20.000 € können verhängt werden, wenn ein Unternehmen eine Meldestelle einrichten muss, dieser Pflicht jedoch nicht nachkommt! Diese Bußgeldvorschrift findet ab dem 01.12.2023 Anwendung.
Bis zu 10.000 € können bei Verletzung des Vertraulichkeitsverbotes verhängt werden.
Erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes mit unserer Onlinebasierten Systemlösung!
Mit dem Hinweisgeberportal der ad hoc datenschutz GmbH, können Sie ohne eigene IT-Ressourcen, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfüllen.
Durch unsere Onlinebasierte Systemlösung, können wir Ihrem Unternehmen ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen, welches einfach zu bedienen, 100% anonym, Mehrsprachig (Aktuell: deutsch, englisch, niederländisch, französisch, ungarisch, polnisch, tschechisch, portugiesisch, rumänisch, russisch) und direkt Startklar ist.
Was kostet ein Hinweisgebersystem?
Bereits ab 0,29€ pro Mitarbeiter, kann ein Onlinebasiertes Hinweisgebersystem eingeführt werden.
Hier können Sie sich selbst ausrechnen, wie hoch die Kosten für ein Hinweisgeberportal sind.