Neben dem Datenschutz gibt es ein weiteres Rechtsgebiet, das in Zusammenhang mit KI immer wichtiger wird: das Urheberrecht. Hier stellen sich vor allem zwei Fragen:
- Schützt das Urheberrecht KI-generierte Inhalte? (Wer ist Urheber, wenn ein Text oder Bild von einer KI stammt?)
- Müssen wir bei der Nutzung von KI fremde Urheberrechte beachten? (Stichwort: Training mit geschützten Werken, Plagiate im KI-Output).
Nach aktueller Rechtslage können Werke nur dann Urheberrechtsschutz genießen, wenn sie ein menschliches Schöpferhandeln als Grundlage haben. KI-Outputs, die autonom von einer Maschine erzeugt werden, haben keinen menschlichen Urheber – folglich sind sie in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt.
Das bedeutet:
Wenn Ihre KI einen Text oder ein Bild komplett selbst erstellt, genießt dieses Ergebnis vermutlich keinen klassischen Urheberrechtsschutz. Rein rechtlich dürften Sie es somit frei verwenden, kopieren, veröffentlichen. ABER die Sache kann komplizierter sein: Oft entstehen KI-Werke in Zusammenarbeit mit Menschen (z.B. ein Mensch gibt detaillierte Prompts, wählt aus und bearbeitet nach). Je mehr eigene schöpferische Leistung Sie als Mensch in das Endergebnis einbringen, desto eher können Sie selbst zum Urheber werden. Der Übergang ist fließend – ganz sicher kann man nie sein, ob ein Gericht ein bestimmtes KI-unterstütztes Ergebnis als von einem Menschen geschaffen anerkennt. Im Zweifel nehmen Sie lieber an, dass Ihre KI-Inhalte gemeinfrei sind (public domain-ähnlich).
Für Unternehmen hat das zwei Seiten:
Zum einen können sie KI-Inhalte oft ohne Lizenzkosten nutzen, da niemand Rechte daran hat. Zum anderen können sie selbst aber auch kein exklusives Recht daran beanspruchen – Wettbewerber könnten theoretisch denselben KI-Text ebenfalls verwenden. Wenn Exklusivität wichtig ist (z.B. in Marketingkampagnen), sollten Sie KI-Ergebnisse individuell genug anpassen oder durch menschliche Kreative finalisieren lassen.
Urheberrechte Dritter bei KI-Nutzung:
Obwohl KI-Ausgaben selbst meist nicht geschützt sind, besteht das Risiko, dass sie Elemente geschützter Werke enthalten oder stark daraus abgeleitet sind. KI-Modelle werden oft mit riesigen Mengen an Trainingsdaten gefüttert, darunter Texte, Bilder, Musik, Code, die urheberrechtlich geschützt sein können. Zwar versucht das Modell, Generalisierungen zu lernen, aber es kann vorkommen, dass bestehende Werke nahezu reproduziert werden. Beispielsweise könnte eine KI auf einen Prompt hin einen Song generieren, der einer bekannten Melodie sehr ähnlich ist – das kann Urheberrechte verletzen. Oder eine Text-KI gibt einen Absatz aus einem Buch fast wortgleich aus, weil dieser im Training war. Solche Fälle sind problematisch: Wenn ein KI-Output einem bestehenden Werk zu ähnlich ist, droht eine Urheberrechtsverletzung. Als Unternehmen, das KI-Ergebnisse nutzt, würden Sie dann ggf. haften, weil Sie das Ergebnis verbreiten (auch wenn die KI „schuld“ war).
Praktisches Beispiel:
Ein KI-Bildgenerator erstellt ein Bild, das einem bekannten Comic-Charakter frappierend gleicht. Der Charakter ist urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt – die Nutzung dieses KI-Bildes könnte Unterlassungsansprüche nach sich ziehen. Ebenso bei Text: Wenn ChatGPT auf eine Frage eine Passage aus einem Zeitungsartikel nahezu übernimmt (ohne Zitat) und Sie veröffentlichen diesen Text, verletzen Sie u.U. das Urheberrecht des Verlags.
Fazit für die Praxis:
- KI-Ausgaben sind meist nicht selbst geschützt, aber Vorsicht vor implizierten Kopien. Nutzen Sie möglichst KI-Modelle, die darauf trainiert sind, keine 1:1-Plagiate auszugeben. Viele Anbieter haben Mechanismen, um Direktkopien zu vermeiden – garantieren kann man es aber nicht.
- Führen Sie idealerweise Qualitätskontrollen durch: Lassen Sie KI-generierte Texte z.B. durch eine Plagiatssoftware laufen, wenn sie veröffentlicht werden sollen, um sicherzustellen, dass keine langen Passagen bereits anderswo identisch veröffentlicht sind.
- Bei KI-generiertem Code: Achten Sie darauf, ob er auffallend an Open-Source-Projekte erinnert. Es gab Fälle, in denen KI-Code-Generatoren Code aus GPL-lizenzierten Projekten ausgespuckt haben – bei Nutzung müsste man dann eigentlich die Lizenzbestimmungen erfüllen.
- Urheberrechtliche Schranken: Theoretisch könnte man argumentieren, KI-Training sei ein Text- und Datamining, das nach §44b UrhG erlaubt ist, oder die Ausgabe sei ein zulässiges Pastiche. Diese Themen sind juristisch noch in Klärung und eher etwas für die Anbieter. Als Anwender verlassen Sie sich besser nicht darauf, sondern handeln vorsichtig.
Häufige Frage: Dürfen wir KI-Bilder und -Texte frei verwenden, z.B. für Werbung? – Antwort: Meist ja, aber mit Bedacht.
Da KI-Werke keinen Urheber haben, können Sie sie verwenden, ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen. Allerdings sollten Sie prüfen, ob das KI-Werk Elemente enthält, die doch geschützt sein könnten (z.B. Stellt es eine berühmte Figur dar oder enthält ein Firmenlogo – dann greifen Marken-/Persönlichkeitsrechte). Im Zweifel lieber das KI-Ergebnis nochmal manuell überarbeiten oder generische Inhalte verwenden. Achten Sie auch auf die Nutzungsbedingungen der KI-Tools: Manche Generatoren lassen die kommerzielle Nutzung ihrer Outputs nur zu, wenn man eine Lizenz erwirbt. Andere (wie OpenAI) erlauben die Nutzung der Ergebnisse frei, behalten aber evtl. Rechte am Input. Lesen Sie das Kleingedruckte, um sicherzugehen, dass Sie die KI-Ergebnisse im geplanten Umfang einsetzen dürfen.
Zusammenfassung
Das Urheberrecht ist für KI ein Balanceakt – meist können Sie generierte Inhalte nutzen, aber bleiben Sie aufmerksam, um nicht doch in eine Falle zu tappen. Die Rechtsprechung in diesem Bereich entwickelt sich derzeit rasant, verfolgen Sie also neue Entscheidungen (z.B. ob KI-Outputs in Zukunft vielleicht einen neuen, sui-generis-Schutz bekommen oder ob das Training urheberrechtlich privilegiert wird).
Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung von Datenschutz in Ihrem Unternehmen? Egal ob KI oder Urheberrecht – kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung.
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