Datenschutz – Wenn Ex-Mitarbeiter zum Risiko werden!

Der Datenschutz wird zum Bumerang – und das könnte für Ihr Unternehmen richtig teuer werden! Immer mehr ehemalige Mitarbeiter nutzen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Waffe, um ihrem alten Arbeitgeber eins auszuwischen. Und die Folgen? Oft drastisch: empfindliche Geldstrafen, peinliche und kostspielige Imageschäden. 

Stellen Sie sich vor: Ein Mitarbeiter verlässt Ihr Unternehmen, vielleicht nicht im Guten. Was passiert als Nächstes? Er fordert alle Daten an, die über ihn gespeichert wurden – sein gutes Recht! Klingt harmlos? Falsch gedacht! Denn jeder Fehler im Umgang mit diesen Daten könnte Sie jetzt einholen. 

Unzufriedene Ex-Mitarbeiter haben das Potenzial erkannt: Der Datenschutz bietet ihnen eine Bühne, auf der sie ihr altes Unternehmen richtig bluten lassen können. Die DSGVO gibt ihnen mächtige Werkzeuge in die Hand – und die wissen sie zu nutzen! 

Für Unternehmen kann das zu einem wahren Albtraum werden – denn die Aufsichtsbehörden kennen bei Verstößen keinen Spaß! 

Der Fall – Schock für die Geschäftsführung eines mittelständischen Unternehmens.  

Ein ehemaliger Mitarbeiter nutzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um seinem früheren Arbeitgeber einen verheerenden Schlag zu versetzen. Was als einfacher Kündigungsfall begann, endet für das Unternehmen in einem Fiasko! 

Die Story  

Ein mittelständisches Unternehmen, das in einer Nische für Softwareentwicklung tätig ist, erlebt seinen schlimmsten Albtraum. Ein Mitarbeiter, der das Unternehmen im Streit verlassen hatte, fordert nach seinem Abgang alle personenbezogenen Daten an, die das Unternehmen über ihn gespeichert hat. Doch damit nicht genug: Der Ex-Mitarbeiter erhebt schwere Vorwürfe, dass das Unternehmen seine Daten unrechtmäßig gespeichert und verarbeitet habe. 

Was folgte, war ein Tsunami an Problemen 

Die Datenschutzbehörde wurde eingeschaltet, und schnell zeigte sich, dass das Unternehmen bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten tatsächlich Fehler gemacht hatte. 

Folge: Eine umfassende Prüfung der Aufsichtsbehörde.  

  • Der Zugriff auf die Daten war nicht ausreichend geschützt.  
  • Fehlendes Berechtigungskonzept. 
  • Vorgeschriebene Datenschutz-Prozesse waren nicht vorhanden oder unzureichend umgesetzt.  
  • Unvollständiges Verarbeitungsverzeichnis. Die Datenverarbeitungsprozesse waren nicht ausreichend dokumentiert. 
  • Fehlendes Löschkonzept. Daten waren länger gespeichert worden, als es die DSGVO erlaubt. 
  • Fehlende Nachweise zur Datenlöschung.  
  • Es konnte nicht nachgewiesen werden, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz personenbezogener Daten umgesetzt wurden.  

Das Unternehmen versuchte, den Schaden zu begrenzen, doch der Ex-Mitarbeiter ließ nicht locker. Mit Hilfe seines Anwalts forderte er eine umfangreiche Prüfung und Entschädigung für den „immensen emotionalen Schaden“, den die unrechtmäßige Datenverarbeitung verursacht habe. 

Ein Gericht entschied schließlich, dass das Unternehmen nicht nur eine vierstellige Entschädigung an den Ex-Mitarbeiter zahlen musste, sondern auch umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung seines Datenschutzes umsetzen musste. 

Geschichten wie dies passieren täglich. Dies zeigt wie wichtig es ist, den Datenschutz im Unternehmen ernst zu nehmen. Der Fall zeigt, dass selbst kleine Nachlässigkeiten im Datenschutz für Unternehmen zum erheblichen Problem werden können. 

Prüfen Sie die Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen! 

  1. Schriftliches Datenschutzkonzept
  2. Vollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. 
  3. Datenschutzverpflichtung aller Mitarbeiter. 
  4. Mindestens Jährliche Datenschutz-Schulung der Mitarbeiter. 
  5. Datenschutz-Vertragsmanagement mit Dienstleistern. 
  6. Verbindliche Richtlinien zum Umgang mit Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, usw.) 
  7. Richtlinien zum Umgang mit Datenpannen und Sicherheitsvorfällen. 
  8. Schriftliches Löschkonzept. 
  9. Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen (z.B. Berechtigungskonzepte, Dienstanweisungen, Dokumentenlenkung, usw.)  
  10. Regelmäßige Audits und Prüfung der Wirksamkeit der getroffenen Datenschutz-Maßnahmen. 

                    Seien Sie vorbereitet. Wir beraten Sie gern! 

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