Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten müssen. Doch wen genau betrifft das Gesetz, was müssen Unternehmen konkret tun und warum lohnt es sich, frühzeitig zu handeln?
Wen betrifft das Gesetz?
Vom BFSG sind vor allem Unternehmen betroffen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Hierzu gehören beispielsweise Hersteller und Händler von Computern und Smartphones, Betreiber von Online-Shops und digitalen Verkaufsplattformen sowie Anbieter von Geldautomaten und anderen Selbstbedienungsterminals. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro sind ausgenommen.
Was genau müssen Unternehmen beachten?
Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich und vollständig nutzbar sind. Im Bereich der technischen Barrierefreiheit betrifft dies insbesondere Webseiten, Apps und SoftwareZur barrierefreien Gestaltung zählen beispielsweise eine klar strukturierte Navigation, die Kompatibilität mit Screenreadern sowie angemessene Farbkontraste.
Zudem müssen Inhalte und Informationen leicht verständlich formuliert und in unterschiedlichen Formaten angeboten werden, beispielsweise in einfacher Sprache oder Gebärdensprache.
Ebenso müssen physische Geräte wie Geldautomaten oder Selbstbedienungsterminals die Möglichkeit bieten, mithilfe von Sprachausgabe oder taktilen Bedienelementen komfortabel bedient zu werden.
Welche Risiken bestehen bei Nicht-Einhaltung?
Wer das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht einhält, riskiert erhebliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Fehlende Barrierefreiheit kann nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch negative wirtschaftliche Folgen haben. Kunden achten vermehrt auf inklusive und zugängliche Angebote, sodass Unternehmen ohne barrierefreie Lösungen zunehmend im Wettbewerb zurückfallen könnten.
Warum lohnt sich frühes Handeln?
Unternehmen, die Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzen, profitieren in mehrfacher Hinsicht. Sie schaffen Rechtssicherheit, da sie drohenden Bußgeldern und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten vorbeugen. Zudem gewinnen sie einen Wettbewerbsvorteil, da barrierefreie Angebote neue Kundengruppen erschließen und insgesamt eine bessere Nutzerfreundlichkeit bieten. Darüber hinaus stärkt ein Engagement für Barrierefreiheit das Unternehmensimage, da soziale Verantwortung zunehmend positiv wahrgenommen wird.
Konkrete nächste Schritte
Unternehmen sollten zeitnah eine Prüfung ihrer aktuellen digitalen Angebote durchführen, um deren Barrierefreiheit zu bewerten. Die Schulung der Mitarbeiter im Bereich Barrierefreiheit sowie die Entwicklung eines strukturierten Umsetzungsplans mit konkreten Maßnahmen und Zeitvorgaben sind weitere sinnvolle Schritte.
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist eine Chance, Ihr Unternehmen zukunftsfähig und sozial verantwortlich zu gestalten. Sie führen neue Strukturen zur Einhaltung des BFSG ein? Gerne helfen wir Ihnen, dabei einfache Prozesse zur Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten.