Aufsichtsbehörde prüft 30.000 Webseiten auf Datenschutzverstöße

Der Sächsische Landesdatenschutzbeauftragte prüft aktuell in großem Umfang Unternehmenswebseiten. Die Prüfung erfolgt nicht anlassbezogen. Im Mai wurden bereits ca. 30.000 Webseiten geprüft und 2.300 hiervon bemängelt. Die betroffenen Unternehmen dürften also bald unangenehme Post erhalten.

Festgestellte Mängel (Datenschutzverstöße) werden im ersten Zuge, nach eigenen Angaben nicht mit einem Bußgeld belegt. Jedoch sollten diese ggf. umgehend beseitigt werden. Im Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten wird explizit auf eine Nachprüfung hingewiesen. Sollte die Nachprüfung ergeben, dass festgestellte Mängel nicht beseitigt wurden, kann dies ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen!

Bei der Dienststelle des Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten wurde eigens hierfür ein „IT-Labor“ eingerichtet. Zitat: „Damit bin ich mit meiner Behörde in der Lage, auch künftig Kontrollen in größerem Umfang vornehmen zu können.“

Als Beratungsunternehmen und externer Datenschutzbeauftragter prüfen wir regelmäßig die Webseiten unserer Mandanten und unterstützen aktiv bei der rechtskonformen Gestaltung der Internetpräsenzen. So dass unsere Auftraggeber solchen Prüfungen der Aufsichtsbehörden gelassen entgegensehen können.

Wir prüfen auch Ihre Webseite.

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