Viele kennen es, aber manch einer hat noch nie etwas davon gehört. Das Auskunftsersuchen. Wie gehen Sie damit um und was für Fragen können sich daraus ergeben? Hier klären wir die wichtigsten Fragen zum Thema Auskunftsersuchen.
- Was genau ist ein Auskunftsersuchen nach der Artikel 15 DSGVO?
Ein Auskunftsersuchen gemäß der DSGVO ist eine Anfrage an ein Unternehmen oder eine Organisation, in der eine natürliche Person Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten anfordert. - Welche Informationen muss das angefragte Unternehmen dem Auskunftssuchenden zur Verfügung stellen?
- Verarbeitungszwecke
- Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig erhalten werden
- geplante Speicherdauer falls möglich, andernfalls die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
- Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
- Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung
- Beschwerderecht für die betroffene Person bei der Aufsichtsbehörde
- Herkunft der Daten, soweit diese nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben, wurden
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling mit aussagekräftigen Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren
- Wie kann ein Auskunftsersuchen gestellt werden?
Ein Auskunftsersuchen kann schriftlich per E-Mail oder Brief oder auch mündlich gestellt werden. Einige Unternehmen bieten auch Online-Formulare oder spezielle Anfragemöglichkeiten auf ihren Websites an. - Welche Fristen gelten für die Beantwortung eines Auskunftsersuchens?
Laut der DSGVO muss das Unternehmen Auskunftsersuchen innerhalb von einem Monat (30 Tage) nach Eingang beantworten (Art. 12 lit. 3 DSGVO). In bestimmten Fällen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden, jedoch muss das Unternehmen die betroffene Person darüber informieren (Art. 12 lit. 3 DSGVO). - Was passiert, wenn das Unternehmen Auskunftsersuchen ignoriert oder nicht vollständig beantwortet?
Wenn das Unternehmen das Auskunftsersuchen ignoriert oder nicht vollständig beantwortet, hat die betroffene Person das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen und rechtliche Schritte zu erwägen. Bußgelder wegen einer unvollständigen oder nicht erbrachten Auskunft kommen regelmäßig vor. - Kann ich ein Auskunftsersuchen anonym stellen?
Ja, Sie können ein Auskunftsersuchen anonym stellen, jedoch sollten Sie bedenken, dass das Unternehmen möglicherweise Schwierigkeiten hat, Ihre Daten zu identifizieren und Ihr Auskunftsersuchen zu bearbeiten, wenn Sie keine ausreichenden Identifikationsinformationen bereitstellen. - Gibt es Gebühren oder Kosten, die mit einem Auskunftsersuchen verbunden sind?
Grundsätzlich hat der Verantwortliche der angefragten Stelle der betroffenen Person eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, die Gegenstand der Verarbeitung sind. Gem. Art.12 Abs.5 DSGVO hat der Verantwortliche diese Informationen grundsätzlich kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen darf jedoch unter bestimmten Umständen eine angemessene Gebühr erheben, wenn Ihr Auskunftsersuchen offensichtlich unbegründet oder übermäßig ist (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). - Kann ein Auskunftsersuchen gestellt werden, wenn die betroffene Person kein direktes Geschäftsverhältnis mit dem Unternehmen hat, aber die Daten trotzdem dort gespeichert sind?
Ja, betroffene Personen haben das Recht, unabhängig von einem direkten Geschäftsverhältnis mit dem Unternehmen, ein Auskunftsersuchen zu stellen, wenn ihre personenbezogenen Daten dort verarbeitet werden.
Ein ausgebildeter Datenschutzbeauftragter kann den Prozess des Auskunftsersuchens leiten und begleiten.